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Sonstige Schutzrechte

Sortenschutz (Pflanzenschutz)

Aufgrund des Sortenschutzgesetzes können Pflanzensorten geschützt werden. Geschützt wird das geistige Eigentum an neu entdeckten Pflanzensorten. Dem Ursprungszüchter wird ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht verliehen, dass ihn alleine zur Verwertung des Vermehrungsmaterials und der Pflanze berechtigt.

Halbleiter (Topographieschutz) (Oberflächen von Mikrochips)

Durch das Halbleiterschutzgesetz wird die dreidimensionale Struktur von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topograhien) ge-schützt, wenn sie eine Eigenart aufweisen. Das ist der Fall, wenn sie das Ergebnis geistiger Arbeit ist und keine bloße Nachbildung einer bereits bestehenden Topographie oder allgemein üblicher Standard sind.

Internationaler gewerblicher Rechtsschutz

Aufgrund verschiedener europäischer bzw. internationaler Übereinkommen besteht die Möglichkeit, mit nur einer Anmeldung ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Geschmacksmuster (Designschutz), Marke, Urheberschutz) in mehreren Ländern zu erwerben. Dies ist gegenüber einer Vielzahl von Einzelanmeldungen von Vorteil, da dieses Verfahren mit weniger Arbeitsaufwand verbunden und kostengünstiger ist.

Softwareschutz

Nach derzeitiger Rechtslage kann der Schutz von Software bzw. Computerprogrammen vor unberechtigter Nutzung auf zwei Wegen erfolgen. Einerseits auf der Grundlage des Urheberrechtsschutzes, der derzeit noch vorherrschenden Form, und andererseits des Patentrechts, wenn der Gegenstand der Patentanmeldung eine computerimplementierte Erfindung darstellt. Außerdem können zu Marketingzwecken die Bezeichnung oder das Logo zu einer Software über eine Marke geschützt werden. Benutzeroberflächen und Icons können gegebenenfalls über ein Geschmacksmuster vor Nachahmung geschützt werden.