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Urheberrecht

Urheber (Werk persönlichen geistigen Schaffens)

Das Urheberrecht schützt Werke geistigen Schaffens auf dem Gebiet von Literatur, Wissenschaft und Kunst eines deutschen Staatsbürgers, EU-Bürgers oder EWR-Bürgers auf dem Territorium der BR Deutschland. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung eines Werkes und bedarf keiner Eintragung. Schutzvoraussetzung ist, dass das Werk das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung ist. Hierbei muss das Werk eine schöpferische Gestaltungshöhe (Eigentümlichkeit) aufweisen, mit der es das rein handwerksmäßige durchschnittliche Können überragt. Je nach Werkart können die Anforderungen an die Schöpfungshöhe unterschiedlich sein. Während bei klassischen Werken (Literatur, Musik und bildende Kunst) ein sehr geringer Grad an Eigentümlichkeit bereits ausreicht (sog. „kleine Münze“), müssen Werke der angewandten Kunst (Gebrauchsgegenstände) die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen, bis bspw. bei einem Stuhl-Design ein ästhetischer Gehalt erreicht ist, den die maßgeblichen Verkehrskreise als Kunst bezeichnen würden.